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Neue Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (Corona)

Taifun, Freitag, 07.01.2022, 21:00 (vor 1716 Tagen) @ markus

Ich bin kein procovid-Anhänger.

Wenn die Maßnahme Inzidenzunabhägig gelten soll, dann gilt sie auch bei 50. Und das wird ein Richter hinterfragen. Es ist nämlich nicht die Aufgabe des Richters zu entscheiden, ab welcher Inzidenz eine Maßnahme sinnvoll ist.


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