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Supermärkte in Hessen können Ungeimpfte aussperren (Corona)

Ulrich, Sonntag, 17.10.2021, 09:07 (vor 922 Tagen) @ Thomas

Sicher gilt das Hausrecht. Aber die Begründung "weil Sie nicht geimpft sind" sehe ich sehr kritisch.


Es ist ja andersrum. Einzelhändler dürfen nicht von der möglichen Anwendung der 2G-Regel ausgeschlossen werden. Egal ob Du das jetzt so siehst oder nicht.

Trotzdem glaube ich nicht, dass so etwas vor Gericht Bestand hätte. Man würde fragen, ob von den Ungeimpften im Supermarkt eine spürbare Ansteckungsgefahr ausgehen würde bzw. ob es für die ein erhöhtes Risiko gäbe, sich selbst anzustecken. Und da vermute ich, dass man wenn Masken getragen werden beide Fragen verneinen kann.


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