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simie, Krefeld, Sonntag, 03.10.2021, 11:34 (vor 1670 Tagen) @ markus


Steinhöfel war u.a. auch Anwalt der AfD. Wenn die Grenzen fließend sind und man als eigentlicher FDPler auch die AfD vertritt, dann sollte man sich nicht mehr darüber beschweren, wenn beide Parteien in einen Topf geworfen werden. Klare Abgrenzung zur AfD hin ist an der Stelle wichtig, um das zu vermeiden.

Ja und? Ein Anwalt, der Kinderschänder vertritt ist nicht automatisch selber einer. Ähnlich sieht es dann bei der Tätigkeit für Parteien aus. Es kann dabei eine Sympathie geben. Die ist jedoch nicht aus dem Mandat ableitbar.
Und auch die AFD hat das Recht auf eine Mandatierung durch einen Anwalt, ohne dass dieser gleich verunglimpft werden sollte.


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