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Ulrich, Freitag, 01.10.2021, 06:49 (vor 1670 Tagen) @ TerraP

Nee, ignoriere ich nicht. Ich will gar nicht Broder (den ich mal mochte, aber schon länger für wirr halte) noch den Rechtsausleger Tichy verteidigen. Nur darauf hinweisen, dass "es ist gerichtlich erlaubt das und das über jemanden zu sagen" ein eher stumpfes Argument für dessen Richtigkeit ist. "Tatsachenkern" dürfte ja auch eine bewusst gewählte Formulierung sein, dass es um den Kern herum noch einen Mantel gibt. Der dann offenbar nicht Tatsache ist. Sondern Meinung.

Nein, da ging es nicht um Meinung, sondern um die Art der Wortwahl. Und die war wegen der Wortwahl Broders gerechtfertigt, Stichwort z.B. "Recht auf Gegenschlag",das vom Gericht explizit erwähnt wurde. Broder hatte schlicht gelogen und dann behauptet, das sei ja nur "Satire" gewesen.


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