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10 Monate auf Bewährung! (Fußball und Sport allgemein)

Lutz09, Tor zum Sauerland, Donnerstag, 29.04.2021, 22:13 (vor 1723 Tagen) @ Ballschieber007

Ich werde das nie verstehen… :(


184b und c, die zu dem Zeitpunkt gültig waren, haben halt die Mindeststrafe von 3 Monaten. Und im Bezirk des OLG Düsseldorf gilt inoffiziell halt, Gesamtstrafe nicht höher als das dreifache der höchsten Einsatzstrafe.


Bei Kindern ist mir ehrlich gesagt scheißegal was irgendwelche Paragraphen sagen. Es werden ganze Leben ganz bewusst zerstört, nur um den eigenen Trieb zu befriedigen. Alle, wirklich alle die damit in irgendeiner Form in Berührung kommen, gehören weitaus heftiger bestraft, allein schon der Abschreckung wegen. Gerne auch öffentlich und für jeden einsehbar! Jeder liebende Vater hier im Forum wird mir sicher beipflichten. Kinderseelen sind so empfindsam und brüchig, da darf es bei der Bestrafung kein Pardon geben.

Ich stimme dir zu, dass Kinderseelen sehr empfindsam sind und Kinder beschützt werden müssen, denn sie sind das Wertvollste, was wir haben. Beim Rest stimme ich dir allerdings nicht zu.


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