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Skandalös (Fußball und Sport allgemein)

Elmar, Donnerstag, 29.04.2021, 16:32 (vor 1723 Tagen) @ MarcBVB

Ich habe das Seepferdchen - also ertränkt ihn.

Deine Argumentation mit dem BGH finde ich auch ohne juristisches Examen schwach. Die Bemessungsgrundlage sollte die Schwere eines Deliktes sein. Und dafür muss man nicht zwingend Jurist sein. Manchmal erschweren die eingetrichterten Gesetz auch das freie Denken.


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