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Auch Metzelder (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 29.04.2021, 15:46 (vor 1723 Tagen) @ Kopfi1909

Wieso einen Beschluss gab es doch, dieser war wohl aber nicht ebenfalls für die Sportschule in Hennef ausgestellt. Also ist das eher wieder Bürokratie die Missverständlich ausgelegt wird. Aufgrund der Beweise/Beweislage gab es einen Beschluss hier wurde ja nicht blindlinks einfach mal so aufgesucht und beschlagnahmt. Sondern das Feld erweitert. Das sehe ich dann tatsächlich nochmal anders als wenn die Polzei sich "einfach so" Zugang verschaffen würde. Hier war ja dann auch die Gefahr groß das eben das Handy und Co. verschwinden wenn es nicht umgehend in beschlag genommen worden wäre.

Tja. Dann muss man den entsprechenden Beschluss nach § 103 StPO halt besorgen. Ich finde das rechtsstaatlich schon sehr bedenklich


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