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Ist das wirklich noch ein Tabu? (Fußball und Sport allgemein)

Ausputzer, Düsseldorf, Donnerstag, 29.04.2021, 18:29 (vor 1723 Tagen) @ Litze

Also ich fand Art. 240 § 7 EGBG ziemlich cool. Hat mir zu einigen sehr guten Vergleichen verholfen. Im Übrigen stimme ich Dir aber zu.

Echt? Ich habe sowohl Vermieter (allerdigs weitgehend Office) als auch Mieter (in Zwangsschließung) als Mandanten. Ich empfehle von Anfang an, sich sinnvoll zu vergleichen und ggf. auch mal krativ zu sein (Stichwort Beteiligung des Vermieters, falls es in den nächsten Jahren bombastisch gut läuft). Man könne natürlich auch warten, was der BGH in ein der Zukunft entscheidet oder selbst Zeit und Geld in Verfahren investieren, mit dem Wissen, dass die andere Seite sowieso Rechtsmittel einlegt.

Nachdem dann Art. 240 § 7 EGBG rauskam, argumentierten viele Mieter (Anwälte), es sei jetzt klar, dass die Miete mindestens 50 % reduziert werden müsse, während Vermieter (Anwälte) sich versteiften, es sei lediglich eine (im grunde unstreitige) Tatbestandsvorausetzung des § 313 BGB geklärt worden aber die übrigen Voraussetzungen lägen nicht vor, insbesondere habe der Gesetzgeber das Verwendungsrisiko allein beim Mieter belassen.


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