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Mal ein bisschen was aus der Praxis (Sonstiges)

jniklast, Langenhagen, Freitag, 26.02.2021, 21:09 (vor 1154 Tagen) @ pactum Trotmundense

Das ist dann aber sehr pauschal. Also nach jeder Prügelei sollte man direkt im Gefängnis landen, selbst wenn man sonst nie straffällig geworden ist?


Ja. Warum denn nicht? Die Länge des Einsitzens richtet sich nach der Tat. Wer jedoch meint körperlich gegen Mitmenschen vorzugehen, darf ruhig sitzen. Notwehr mal ausgenommen. Das Strafmaß muss ja nicht gleich zehn Jahre sein. Wer im besoffenen Kopf wegen einer Belanglosigkeit meint sich prügeln zu müssen, ist auch mit einem Monat unbezahltem Urlaub in Café Viereck ausreichend bedient. Null Toleranz für Gewalt.

Was ist mit strafbarer Fahrlässigkeit, auch direkt ins Gefängnis?


Wenn ein Richter schuldig spricht, dann ja. Wie gesagt, die Länge ist Einzelfallabhängig. Für eine Ohrfeige z.B. reichen auch ein paar Tage.

Also für selbst kleinste Vergehen (Ohrfeige, den Liebhaber der Frau im Affekt einen Zahn ausgeschlagen...) Ins Gefängnis zu gehen, das ist zum einen für derart kurze Aufenthalte komplett ineffizient, kostet den Steuerzahler also unnötig Geld. Und vor allem komplett kontraproduktiv. Es gibt genügend Studien, die beweisen, dass härtere Strafen nicht die Taten reduzieren. Stattdessen kommen Ersttäter oder andere für die noch "Hoffnung" besteht viel schneller in Kontakt mit Kriminellen und Gewalttätern im Gefängnis. Und dazu gibt es eine Stigmatisierung (der Arbeitgeber zieht möglicherweise Konsequenzen, das "sichere" private Umfeld distanziert sich) und die Sozialprognose verschlechtert sich.

Ich sehe da absolut keinen Vorteil, es gibt schon gute Gründe, warum es die (relativ häufige) Möglichkeit der Bewährung gibt.

Dazu finde ich es vor allem unglaublich, dass die Planung des Verbrechens nicht als Versuch gewertet wird, obwohl es ja schon sehr konkret mit Ort/Zeit und vor allem Opfer wurde. Das ist für mich definitiv ein Grund für Gefängnis, denn offensichtlich war er ja zum Missbrauch bereit und dies am planen.


Das geht aus dem Artikel für mich nicht klar genug hervor. Ich denke dies ist eine Frage, die noch Gegenstand im Verfahren sein wird.

Auf jeden Fall. Hier wurde ja schon geschrieben, warum das noch nicht den Tatbestand der Planung einer Straftat erfüllt und das kann ich grundsätzlich auch nachvollziehen. Trotzdem besteht da für mich nochmal ein klarer Unterschied zwischen jemandem, der derartige Bilder "nur" konsumiert und jemandem, der es anscheinend beabsichtigt einen Missbrauch selber durchzuführen.

Naja, das ist hier finde ich schon grenzwertig. Die Frau hat ja schon einiges getan, um Metzelder mehr zu entlocken, auch nachdem ihr bereits strafrechtlich relevante Bilder geschickt wurden. Das ist aber nicht die Aufgabe einer Privatperson, sondern der Polizei.


Nun, nach meinen persönlichen Erfahrungen mit der Polizei, hätte ich wahrscheinlich genaus gehandelt wie die Dame. Die Polizei nimmt doch nur dieses eine oder die zwei Bilder, erkennt daran nichts wildes und stellt die Sache ein. Alles Andere macht nur Arbeit. Ich hätte wohl auch zugesehen, dass ich etwas in die Hand kriege, was definitiv selbst für einen Laien erkennbar nicht zur Arbeitseistellung der Polizei führt.

Die Polizei ist leider weder Freund, noch Helfer. Wenn man sich an sie wendet, z.B. bei Stalking, kriegt man immer wieder gesagt, dass das vorgelegte nicht ausreicht. Eigene Ermittlungen um ausreichende Belege zu finden? Pff. Nicht bei den Bullen.

Und für den Unterschied zwischen Mittäter und Zeuge ist natürlich die Anzeige bei der Polizei entscheidend, welche aber scheinbar nicht unmittelbar erfolgte. Also auch wenn ich ihr natürlich keine Mittäterschaft vorwerfen will, ist es juristisch finde ich nicht ganz so einfach.


Das ist genau das Problem. Unmittelbar. Wenn aus welchem Grund auch immer dieses "unmittelbar" nicht möglich ist, sollte man es also lieber ganz lassen, damit man keine Probleme bekommt. Ob das so im Sinne des Erfinders ist?

Ich glaube, dass die 300 Euro Strafe in erster Linie eine Bestrafung ist, weil man jetzt Arbeit hat. Die 200 Euro oben drauf, weil man noch mehr Arbeit durch die rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit hat.

Das sind jetzt teilweise deine persönlichen Erfahrungen/Meinungen zur Polizeiarbeit und natürlich gab es da genügend Defizite in vielen Bereichen. Eine derartige Pauschalisierung halte ich aber für völlig daneben. Es gibt genügend Beispiele für hervorragende Polizeiarbeit oder zumindest, dass es nicht am Willen scheitert.
So oder so gibt einem schlechte Arbeit der Polizei kein Recht zu Selbstjustiz. Wie gesagt, eine mögliche Mittäterinkönnte letztendlich genau das gleiche schreiben und am Ende einfach nur behaupten sie wollte ihm die strafrechtlich relevanten Dinge entlocken. Wo ist da die Unterscheidung? Die Frau hätte sich einfach sofort an die Polizei wenden sollen - wenn sie Zweifel hatte, dann doch mit Unterstützung eines Anwalts.


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