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Staatsanwaltschaft (Sonstiges)

Blarry, Essen, Donnerstag, 25.02.2021, 10:55 (vor 1156 Tagen) @ Laakalo

Gibt halt nicht viel Spielraum bei der Bewertung, wenn man jemanden anhaut, er oder sie möge einem doch bitte kinderpornografisches Bildmaterial aufs Handy schicken. Da hilft die Robin-Hood-Nummer, sie wolle ihn bloß überführen, auch nicht weiter. Dafür gibt es Fahnder, die sowas beruflich machen, und die derartige Honeypot-Aktionen juristisch abgesichert haben.


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