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Mal ein bisschen was aus der Praxis (Sonstiges)

Jack, Dortmund, Freitag, 26.02.2021, 11:17 (vor 1155 Tagen) @ MarcBVB

Das Ganze wird sicherlich bewährungsfähig sein.


Für mich wäre es ein Skandal. Wenn schuldig, dann Knast. Es gibt Sachen, bei denen ich Bewährung überhaupt nicht verstehe.


Ersttäter, vermutlich geständig, positive Sozialprognose. Und: wir reden über eine kleine Anzahl von Bildern.

Du bist offensichtlich Rechtsanwalt, deshalb meine Frage an dich: Wie ist die Tatsache zu bewerten, dass er offensichtlich dazu bereit war, kleine Kinder zu verführen und mit denen dann Sex zu haben? Also ich meine, es ist ja ein Unterschied, ob man "nur" Bilder verschickt oder ob man der Frau vorschlägt, kleine Kinder zu missbrauchen? Oder sagt man dann: er hat es nicht gemacht bzw. es ist nicht dazu gekommen, deshalb kann man ihm das nicht anlasten? Denn wenn die Frau die Wahrheit erzählt, dann war Christoph Metzelders Ziel ja ganz offensichtlich der Missbrauch kleiner Kinder.

Ich möchte hier niemanden vorverurteilen oder irgendetwas bewerten. Mich würde lediglich die Rechtslage hierbei interessieren.


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