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Staatsanwaltschaft (Sonstiges)

Fisheye, Donnerstag, 25.02.2021, 23:16 (vor 1149 Tagen) @ Lattenknaller

Gibt halt nicht viel Spielraum bei der Bewertung, wenn man jemanden anhaut, er oder sie möge einem doch bitte kinderpornografisches Bildmaterial aufs Handy schicken. Da hilft die Robin-Hood-Nummer, sie wolle ihn bloß überführen, auch nicht weiter. Dafür gibt es Fahnder, die sowas beruflich machen, und die derartige Honeypot-Aktionen juristisch abgesichert haben.


In dem Moment in dem mir irgendeiner über irgendwelchen Kanal auch immer Material dieser Art zuschickt, fahre ich das Gerät herunter und packe es in ein Behältnis und begebe mich auf dem direktesten Weg zur nächsten Polizeidienststelle.

Da der Besitz strafbar ist würdest vermutlich mit einer Geldstrafe belegt


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