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Mal ein bisschen was aus der Praxis (Sonstiges)

simie, Krefeld, Freitag, 26.02.2021, 11:29 (vor 1148 Tagen) @ pactum Trotmundense

Wenn ich eine Anzeige erstatte, weil mir jemand so ein widerwärtiges Bild gesendet hat, will ich, dass die Person bestraft wird und nicht, dass ich als Täter mit auf der Bank sitze, weil ich gegen meinen Willen an ein verbotenes Produkt gelangt bin, dessen Besitz strafbar ist.

Bei dem Thema kann man im übrigen schon in den Besitz solcher Bilder gelangen, wenn in einem Messengerchat solche Bilder eingestellt wurden. Und durch die teilweise sehr weit gehende Definition, was alles unter Kinderpornografie/Jugendpornografie subsumiert wird, kann das tatsächlich schneller gehen, als man glaubt. Da ist unter Umständen nicht einmal böser Willen bei dem Einstellenden solcher Bilder für nötig.


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