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Macht die Büros zu (Corona)

bigfoot49, Leipzig, Sonntag, 10.01.2021, 17:41 (vor 2109 Tagen) @ Sascha

Wurde schon mal vor dem BGH entschieden und soll nur ein Problem darstellen, wenn die Fremdnutzung der Mietwohnung nach außen hin sichtbar ist. In Form von Firmenname am Briefkasten, Kundenverkehr und Warenlieferungen.


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