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NRW brät weiter Extrawurst bei Corona-Maßnahmen (Corona)

Ulrich, Samstag, 09.01.2021, 07:37 (vor 1812 Tagen) @ wo-bu

Pandemie-Bekämpfung einerseits, Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits?

Das ist nur ein Scheinargument. Das Grundgesetz enthält klar definierte Einschränkungen bei der Unverletzlichkeit der Wohnung.

"
Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
...
...
7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
"

Die anderen Bundesländer haben deshalb kein Problem damit, auch innerhalb der Wohnung geltende Regeln festzulegen.


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