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Begnadigung schützt vor Anklage nicht (Sonstiges)

Ulrich, Donnerstag, 03.12.2020, 18:35 (vor 1233 Tagen) @ Rupo
bearbeitet von Ulrich, Donnerstag, 03.12.2020, 18:40

gute Nachricht: Donald kann sich und seine Minions zwar einen Persilschein ausstellen, aber nur auf Bundesebene. NY ermittelt weiter..
https://www.deutschlandfunkkultur.de/aus-den-feuilletons-begnadigung-schuetzt-vor-anklage-nicht.1059.de.html?dram:article_id=488569

Genau das konnte man auch hier im Forum schon aus unterschiedlichen Quellen lesen ;-)

Und eine Begnadigung impliziert ein Schuldeingeständnis. Zudem muss die Person z.B. bei Ermittlungen gegen andere Personen in dem Komplex, für den sie begnadigt wurde, uneingeschränkt vor Gericht und Parlamentsausschüssen, etc. aussagen. Sie selbst kann ja nicht mehr angeklagt werden, also kann sie sich nicht auf den fünften Verfassungszusatz berufen.

P.S.: Und was die Selbstbegnadigung angeht, so gibt es im angelsächsischen Recht den Grundsatz, dass niemand über sich selbst richten darf. Es gibt in den USA maßgebliche Juristen, die meinen dass das auch für den Präsidenten gilt.


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