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Kein Staatsstreich wegen Inkompetenz (Sonstiges)

HoschUn, Ort, Dienstag, 01.12.2020, 19:13 (vor 1214 Tagen) @ Ulrich

Wenn Trump nicht 2024 die Wahl hinter Gittern verfolgt.


In den USA dürfen (Ex-)Häftlinge zwar nicht wählen, aber durchaus gewählt werden. Der Pazifist Eugene Debs wurde 1916, wegen der Aufforderung der Wehrpflicht nicht nachzukommen, zu 10 Jahren Haft verurteilt und holte aus dem Gefängnis heraus 3,4% der Stimmen im Wahljahr 1920. Auch ein Häftling Trump kann sich wählen lassen. Vielleicht hätte eine Inszenierung als politisch Verfolgter sogar einen positiven Effekt bei seiner Anhängerschaft.


Das macht von der Systematik her sogar Sinn. Das Wahlrecht wird den Vorbestraften auf der Ebene der Bundesstaaten abgesprochen. Dort wird aber nicht der Präsident gewählt, sondern die jeweiligen Wahlleute. Die wählen dann auf Bundesebene den Präsidenten.

Grundlage ist die Verfassung. Diese delegiert die Durchführung der Wahlen und das aktive Wahlrecht an die Legislative der Bundesstaaten. Die Verfassung macht jedoch eine klare Ansage für das passive Wahlrecht in Art. 2:

"No Person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be eligible to the Office of President; neither shall any person be eligible to that Office who shall not have attained to the Age of thirty five Years, and been fourteen Years a Resident within the United States."

Die Bundesstaaten haben keine Möglichkeit diese Anforderungen zu überschreiben und zu verschärfen oder zu erleichtern.


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