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Kein Staatsstreich wegen Inkompetenz (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 01.12.2020, 19:00 (vor 1241 Tagen) @ HoschUn

Wenn Trump nicht 2024 die Wahl hinter Gittern verfolgt.


In den USA dürfen (Ex-)Häftlinge zwar nicht wählen, aber durchaus gewählt werden. Der Pazifist Eugene Debs wurde 1916, wegen der Aufforderung der Wehrpflicht nicht nachzukommen, zu 10 Jahren Haft verurteilt und holte aus dem Gefängnis heraus 3,4% der Stimmen im Wahljahr 1920. Auch ein Häftling Trump kann sich wählen lassen. Vielleicht hätte eine Inszenierung als politisch Verfolgter sogar einen positiven Effekt bei seiner Anhängerschaft.

Das macht von der Systematik her sogar Sinn. Das Wahlrecht wird den Vorbestraften auf der Ebene der Bundesstaaten abgesprochen. Dort wird aber nicht der Präsident gewählt, sondern die jeweiligen Wahlleute. Die wählen dann auf Bundesebene den Präsidenten.


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