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Kein Staatsstreich wegen Inkompetenz (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 01.12.2020, 17:18 (vor 1241 Tagen) @ donotrobme
bearbeitet von Ulrich, Dienstag, 01.12.2020, 17:37

vielleicht kannst du das folgende einschätzen:

Eine Begnadigung kann meines Wissens doch erst nach Veruteilung erteilt werden. Es wäre doch absurd, wenn ein Präsident einem Bürger einen Freifahrtsschein ausstellt, noch bevor die Person verurteilt wird oder gar noch bevor es zur Anklage kommt.

Oder sehe ich das falsch

Es geht wohl auch vor Edit: dem Urteil. Allerdings nur für Straftaten nach Bundesrecht. Und vor ein, zwei Tagen habe ich gelesen, dass die Annahme der Begnadigung einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Zudem hat die begnadigte Person keinerlei Zeugnisverweigerungsrecht bei allen gerichtlichen Fragen zu den Straftaten, die von der Begnadigung erfasst wurden. Verweigert sie sich, kann sie sanktioniert werden.

Ein begnadigter Donald Trump könnte deshalb schnell "auf dem Grill" landen. Sei es vor einem ordentlichen Gericht, sei es vor Ausschüssen des Repräsentantenhauses. Wird er nicht begnadigt, könnte er sich hingegen auf den fünften Verfassungszusatz berufen.


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