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Gesetzliche Regelungen für einen möglichen Recount (Sonstiges)

Nakoa, 157 km Luftlinie, Freitag, 06.11.2020, 13:14 (vor 1260 Tagen) @ CHS
bearbeitet von Nakoa, Freitag, 06.11.2020, 13:18

Arizona:
Der Unterschied muss gleich oder weniger als 0.1% der gezählten Stimmen betragen.

Secretary of state Katie Hobbs meinte wohl heute morgen, dass sie nicht davon ausgeht, dass es so knapp wird.

Georgia:
Unterschied zwischen den gezählten Stimmen muss weniger als 0.5% betragen und der recount muss innerhalb von 48 Stunden nach offizieller Bekanntgabe beantragt werden.

Michigan:
Obligatorischer, automatischer recount, wenn die Differenz der gezählten Stimmen weniger als 2.000 beträgt.

Ansonsten auf Antrag innerhalb von 48 Stunden, wenn der V. a. Fehler oder Betrug besteht und der Antragsteller

plausible Aussichten auf einen Sieg hat.

Nevada:
Unabhängig von der Differenz zwischen den ausgezählten Stimmen, kann ein Antrag auf recount innerhalb von drei

Arbeitstagen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass eine Vorauszahlung für die entstehenden Kosten des recount vorab

geleistet wird.

Pennsylvania:
Ein recount ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Unterschied der Stimmen 0.5% oder weniger beträgt.

Recount muss bis spätestens 5pm 12. November angeordnet werden und bis 24. November abgeschlossen sein.

in jedem County kann ein recount angeordnet werden, wenn drei Wähler ihn beantragen.

Wisconsin:
Kann durch einen Kandidaten beantragt werden, wenn die Differenz kleiner als 1% beträgt. Der Antrag muss bis 5pm des

ersten Werktages nach Feststellung des offiziellen Endergebnisses durch den Staat beantragt werden.

Weisse Bescheid…;-)


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