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Persönliches Schreiben von Reinhard Rauball an mich (BVB)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 15.09.2020, 20:29 (vor 2215 Tagen) @ Vito_Corleone

Egal was in den AGB steht, der BVB kann damit nicht geltendes Recht aushebeln. Und das besagt, dass ein Kaufvertrag zwei übereinstimmende Willenserklärungen benötigt. Selbst wenn Borussia es wollte, könnten sie dir keine Leistungen zwangsverkaufen, die du nicht willst.


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