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Schalke 04 bestätigt Zusage für Landesbürgschaft (Fußball und Sport allgemein)

Chappi1991, Dienstag, 28.07.2020, 19:11 (vor 1994 Tagen) @ Klopfer

Das könnte dann aber genau zum Problem werden. Damit wäre ja bestätigt, dass Schalke Gewinnerzielungsabsichten verfolgt. Was der Status als e.V. ausschließt. Ergo könnte/müsste der e.V. aus dem Vereinsregister gelöscht und liquidiert werden.


Da passiert aber trotzdem nichts. Generell darf auch der e.V. eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Die Gewinnerzielung darf nur nicht der "Hauptzweck" sein.
Und da würde ich mal sagen, sind die schon wieder save.
Wirklich Geld verdienen zu wollen kann man den Blauen ja nicht unterstellen :-)

SGG
Klopfer

Wäre jetzt interessant, was ein e.V. ist.

4.1
Antragsberechtigt sind

4.1.1
gewerbliche Unternehmen (ohne Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften) und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft;

4.1.2
freiberuflich Tätige;

4.1.3
Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 EStG;

4.1.4
Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen.


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