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Oh Gott... (Sonstiges)

Trainingskiebitz, Block 36, Mittwoch, 01.07.2020, 10:27 (vor 1387 Tagen) @ Sascha

Da liegt leider ein massives Missverständnis vor, was die Rolle der Gewerkschaften betrifft.

Gewerkschaften haben die verfassungsmäßig abgesicherte Aufgabe, angemessene Arbeitsbedingungen (insbes. Löhne) zu verhandeln und mit kollektiver Wirkmächtigkeit durchzusetzen. Demgegenüber ist der Mindestlohn eine absolute Mindestuntergrenze, die insbesondere dem Schutz der Sozialsysteme vor Dumpinglöhnen mit staatlicher Aufstockung dient. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - im Gegenteil: Eine Gewerkschaft, die in ihrem satzungsmäßigen Zuständigkeitsbereich einen Mindestlohn fordert, hat sich selbst aufgegeben. Statt mit Verhandlungsmacht bessere / angemessene Löhne zu verhandeln muss man den Staat um Hilfe bitten.


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