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Die #noafd schließt Kalbitz aus (Fußball allgemein)

markus, Samstag, 16.05.2020, 16:37 (vor 1440 Tagen) @ Zoon

Habe eher ein Problem damit, dass der Bundesvorstand entschieden hat. Wenn die Aufnahme durch den Landesvorstand erfolgte, dann berührte die (angebliche) Falschangabe dessen (freies) Entscheidungsrecht und dann wäre es (mE) logisch, wenn dieser die Feststellung zu treffen hätte.

Die Zuständigkeit des Bundesvorstands kann in der Satzung festgelegt werden:

§ 10 (3) In der Satzung sind Bestimmungen zu treffen über
1.
die zulässigen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder,
2.
die Gründe, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen,
3.
die Parteiorgane, die Ordnungsmaßnahmen anordnen können.

Übrigens: Kalbitz saß ja selbst mit im Bundesvorstand und hat vielleicht sogar an der Beschlussfassung teilgenommen.

Noch etwas zu der Nichtigkeit bzw. dem Widerruf: Ich kenne beide Begriffe nur in Verbindung mit einer Rückwirkung. Die Regelung in der AfD Satzung erkennt dagegen die bisherige Mitgliedschaft weiterhin an. Das könnte durchaus eine Rolle spielen bzw. zur Unwirksamkeit der Klausel führen. Und ob das überhaupt in der Form möglich ist, das ist m.E. offen.


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