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Die #noafd schließt Kalbitz aus (Fußball allgemein)

Ulrich, Samstag, 16.05.2020, 11:43 (vor 1440 Tagen) @ markus

Gibts eigentlich historische Gründe dafür, dass das Parteiengesetz es den Parteien so notorisch schwer macht, Mitglieder auszuschließen?


Folgendes steht dazu auf Wikipedia

Der Ausschluss beendet die Mitgliedschaft der betroffenen Person in der Partei. Er darf nur bei vorsätzlichem Satzungsverstoß oder erheblichem Verstoß gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei erfolgen, wenn dieser der Partei einen schweren Schaden zufügt (§ 10 Abs. 4 ParteiG, beachte kumulatives „und“). Damit soll ein einfacher Ausschluss von Mitgliedern, der etwa auf bloßer Meinungsverschiedenheit, Antipathie o. Ä. beruht, verhindert werden. Schließlich wirken Parteien bei der politischen Willensbildung mit (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG sowie § 1 Abs. 1 und 2 ParteiG). Aus der Schutzfunktion des § 10 Abs. 4 ParteiG vor willkürlichen Ausschlüssen begründet sich, dass dies kein abdingbares Recht ist.

Im Gegensatz zum Ausschluss, der nicht ohne weiteres möglich ist, sind Parteien nicht dazu verpflichtet, neue Mitglieder aufzunehmen (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 ParteiG), und müssen eine Nichtaufnahme nicht begründen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ParteiG im Gegensatz zu § 10 Abs. 5 Satz 3 ParteiG).

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parteiausschluss

Und gerade deshalb scheint das von der AfD gewählte Vorgehen durchaus problematisch. Man scheute den Weg über das Parteiausschlussverfahren und griff zu einem Kniff. Man hat quasi per Beschluss festgestellt, dass Andreas Kalbitz nie Mitglied der AfD war. Aber ob das überhaupt rechtlich möglich ist?

Zudem hat die Argumentation wohl Lücken. Laut Zeit gab es bei Kalbitz' Parteieintritt 2013 noch keine Unvereinbarkeitsliste mit Organisationen, die bei denen eine Mitgliedschaft mit einem Eintritt in die AfD unvereinbar ist. Zudem ist juristisch nicht nachgewiesen, dass Kalbitz Mitglied der HDJ war. Und was die Republikaner angeht, die waren vom gleichen Kaliber wie die AfD von vor zwei, drei Jahren. Mittlerweile dürfte die AfD in wesentlichen Teilen sogar noch rechtsradikaler sein. Und ehemalige Republikaner-Mitglieder dürfte es bei der AfD einige geben.

Das ganze dürfe auf eine lange, heftige Auseinandersetzung hinauslaufen.


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