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Die #noafd schließt Kalbitz aus (Fußball allgemein)

Zoon, Samstag, 16.05.2020, 14:04 (vor 1441 Tagen) @ markus

Kenne mich weder im Parteiengesetz noch in der Afd-Parteisatzung aus.

In der Satzung muss die rückwirkende Aberkennung der Mitgliedschaft vorgesehen sein. Ansonsten dürfte der Beschluss rechtswidrig sein. Bei der CDU habe ich solche Bestimmungen in der Satzung gefunden. Bei der SPD habe ich diese nicht gefunden. Bei der AfD will ich nicht nachschauen.

Die Satzungsbestimmung könnte man wohl so rechtfertigen:

- Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 PartG entscheidet die Partei frei über die Aufnahme von Mitgliedern (§ 10 Abs. 1 S. 1 PartG).

- Wenn ein Aufnahmekandidat bei seiner Aufnahme, zB in einem Fragebogen zu seiner Person, falsche Angaben macht, kann hierdurch das Recht der Partei, über die Aufnahme frei zu entscheiden, beeinträchtigt werden, insb. dann wenn die Falschangabe einen entscheidungserheblichen Punkt betrifft (Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Organisation) und der Kandidat schuldhaft gehandelt hat.

- In einem solchen Fall wäre es verfehlt, die Beendigung der Mitgliedschaft nur im Rahmen eines aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben sehr einschränkend möglichen Parteiausschlusses zuzulassen. Denn der Kandidat hat sich die geschützte Stellung als Mitglied durch seine Falschangabe erschlichen und nicht redlich erworben.

- Zum Schutz des freien Aufnahmerechtes der Partei erscheint es zulässig, wenn die Partei - bei Kenntnis der Falschangabe - das Recht hat, über die Mitgliedschaft (neu) zu entscheiden und die Aufnahme eben auch abzulehnen. Um dieses Szenario zu vermeiden, muss der Kandidat ja nur wahrheitsgemäße Angaben machen.


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