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Die #noafd schließt Kalbitz aus (Fußball allgemein)

markus, Samstag, 16.05.2020, 14:41 (vor 1441 Tagen) @ Zoon

Habe bei der Afd deren Satzung eingesehen. Die Bestimmung sieht so aus:

§ 2 Abs. 6: Verschweigt ein Bewerber bei seiner Aufnahme in die Partei eine laufende oder ehemalige Mitgliedschaft in einer in Absatz 4 bezeichneten Organisation, gilt ein gleichwohl getroffener Aufnahmebeschluss als auflösend bedingt, mit der Maßgabe, dass der Wegfall der Mitgliedschaft erst ab Eintritt der Bedingung stattfindet. Auflösende Bedingung ist die Feststellung des Verschweigens durch Beschluss des zuständigen Landesvorstands oder des Bundesvorstandes. Gegen den Beschluss kann der Betroffene binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses Klage beim zuständigen Schiedsgericht erheben. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

Diese Klausel muss aber auch erstmal wirksam sein. „Wegfall der Mitgliedschaft erst ab Eintritt der Bedingung“ heißt dann ja, dass die Mitgliedschaft bis zum Zeitpunkt der Feststellung als weiterhin anerkannt gilt. Das widerspricht doch schon dem Begriff „Nichtigkeit“. Wenn die Aufnahme nichtig war, dann war Kalbitz nie Mitglied in der AfD. Wenn man seine bisherige Mitgliedschaft aber gleichzeitig anerkennt, dann hat er doch auch die Rechte aus § 10 Parteiengesetz erworben und ein Ausschluss wäre nur Rahmen des Ordnungsverfahrens möglich.


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