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Die #noafd schließt Kalbitz aus (Fußball allgemein)

Ulrich, Samstag, 16.05.2020, 11:50 (vor 1412 Tagen) @ markus

Heute hat man wohl statt dessen beschlossen, dass die Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz nichtig ist, weil er beim Eintritt nicht darüber informiert hat, dass er auf einer Kontaktliste (?) der "Heimattreuen Deutschen Jugend" stand.


Weil er dort Mitglied gewesen sein soll. Kalbitz Schutzbehauptung: „Ich hab doch nur mal eine Veranstaltung besucht und stehe rein zufällig auf eine Besucherliste“.

Dass er dort Mitglied war, das bezweifelt wohl niemand. Aber es ist Stand heute nicht gerichtsfest belegbar. Und zudem hat es die Unvereinbarkeitsliste, auf die man sich beruft, laut Zeit-Artikel, den ich vorhin verlinkt habe, noch nicht gegeben.


Der Beschluss des Bundesvorstands kommt mir trotzdem ziemlich wackelig vor. Einfach eine Partei-Mitgliedschaft für nichtig erklären, geht das überhaupt? Er muss ja damals irgendwann mal als Mitglied aufgenommen worden sein. Der Aufnahmeantrag ist damals offensichtlich nicht abgelehnt worden, also hatte er zunächst den Mitgliederstatus inne und hat die Rechte aus dem Parteiengesetz. Die Rechte der Mitglieder von Parteien sind in § 10 Parteiengesetz geregelt. Das Fehlverhalten von Kalbitz wird ein Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei sein. Hier greift aber das ganz normale Verfahren nach den Absätzen 4 und 5.

Für mich klingt das nach Umgehung des vorgesehenen Rechtswegs. Ich bin kein Jurist, aber ich halte das ganze ebenfalls für gewagt. Für mich ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass Kalbitz gegen den getroffenen Beschluss erfolgreich angehen kann.


Oder gibt es weitere §§ oder Rechtsprechung dazu? Nichtigkeit bedeutet ja auch, dass er rückwirkend niemals Mitglied war. Dann müsste es auch eine entsprechende Vorschrift im Parteiengesetz geben, dass unter bestimmten Voraussetzungen von vornherein keine Mitgliedschaft zustande kommen kann. Eine solche Vorschrift gibt es aber offensichtlich nur für folgenden Personenkreis:

„Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein.“

Alle anderen Personen können es schon. Wenn ein Aufnahmeantrag angenommen wird, ist man zunächst Mitglied. Mal sehen, wann Rechtsanwalt Solmecke hierzu das erste Video macht.

https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__10.html

Macht Solmecke auch Parteirecht?

Da sind jetzt wohl die Spezialisten gefragt.

Für mich klingt es so, als wollten Teile der AfD-Führung einen Schwelbrand löschen, und jetzt riskieren sie ein offenes Feuer. Falls es so kommen sollte - ich würde es begrüßen und werde mir das Spektakel sicherlich ansehen ;-)


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