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Die #noafd schließt Kalbitz aus (Fußball allgemein)

markus, Samstag, 16.05.2020, 09:55 (vor 1441 Tagen) @ Ulrich

Heute hat man wohl statt dessen beschlossen, dass die Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz nichtig ist, weil er beim Eintritt nicht darüber informiert hat, dass er auf einer Kontaktliste (?) der "Heimattreuen Deutschen Jugend" stand.

Weil er dort Mitglied gewesen sein soll. Kalbitz Schutzbehauptung: „Ich hab doch nur mal eine Veranstaltung besucht und stehe rein zufällig auf eine Besucherliste“.

Der Beschluss des Bundesvorstands kommt mir trotzdem ziemlich wackelig vor. Einfach eine Partei-Mitgliedschaft für nichtig erklären, geht das überhaupt? Er muss ja damals irgendwann mal als Mitglied aufgenommen worden sein. Der Aufnahmeantrag ist damals offensichtlich nicht abgelehnt worden, also hatte er zunächst den Mitgliederstatus inne und hat die Rechte aus dem Parteiengesetz. Die Rechte der Mitglieder von Parteien sind in § 10 Parteiengesetz geregelt. Das Fehlverhalten von Kalbitz wird ein Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei sein. Hier greift aber das ganz normale Verfahren nach den Absätzen 4 und 5.

Oder gibt es weitere §§ oder Rechtsprechung dazu? Nichtigkeit bedeutet ja auch, dass er rückwirkend niemals Mitglied war. Dann müsste es auch eine entsprechende Vorschrift im Parteiengesetz geben, dass unter bestimmten Voraussetzungen von vornherein keine Mitgliedschaft zustande kommen kann. Eine solche Vorschrift gibt es aber offensichtlich nur für folgenden Personenkreis:

„Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein.“

Alle anderen Personen können es schon. Wenn ein Aufnahmeantrag angenommen wird, ist man zunächst Mitglied. Mal sehen, wann Rechtsanwalt Solmecke hierzu das erste Video macht.

https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__10.html


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