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Ist das jetzt die offizielle Stellungnahme der AfD? (Spieltage)

Ulrich, Montag, 24.02.2020, 07:35 (vor 1524 Tagen) @ markus93

Sorry, aber ich sehe in deiner Aussage kein Argument. Soweit ich weiß, ist das doch immer noch eine zugelassene Partei, oder? Oder sollen wir auch die linken verbieten, weil bei denen der Anteil an Anarchisten, die das System abschaffen wollen und Steine auf Polizisten werfen nicht zu leugnen ist? Wie gesagt, zwischen schwarz und weiß soll es durchaus noch Grautöne geben. Indem man alle in einen Topf wirf und gezielt entmenschlicht, macht man es sich etwas zu einfach. Das Vokabular, das hier in Bezug auf die rechten gewählt wird, unterscheidet sich doch kaum noch von dem, was an den rechten (zu recht) kritisiert wird.


Der Unterschied ist die Relevanz. Die NPD wurde damals nicht verboten, weil sie zu klein waren und die Verfassung bzw die Demokratie somit nicht gefährdeten. Ähnliches gilt da für den Teil der Linken eine Anarchie wollen (gibt's da überhaupt einen erwähnenswerten Anteil?)
Die Afd hingegen ist mittlerweile sehr groß geworden und in weiten Teilen offen rechtsradikal und Verfassungsfeindlich. Somit werden sie zurecht verschärft beobachtet und auch zurecht scharf kritisiert.

Genau das ist der Punkt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Ureil explizit festgestellt, dass die NPD verfassungswidrig ist. Sie arbeitete auf das Ziel hin, die demokratische Ordnung der Bundesrepublik zu stürzen. Aber sie war deutlich zu schwach, um dieses Ziel auch zu erreichen. Eine gute Zusammenfassung gibt die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts: bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html. Hintergrund ist die europäische Rechtsprechung, hier wird ein Parteienverbot nicht nur an die Verfassungswidrigkeit einer Partei geknüpft. Zudem muss diese auch eine Gefahr für die demokratische Ordnung darstellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber die Möglichkeit, "unbedeutenden" verfassungswidrigen Parteien die staatlichen Finanzzuschüsse zu streichen, explizit eingeräumt, daraufhin wurde das Grundgesetz geändert. Siehe z.B.: Das Ende der Millionen für die NPD.

Die AfD hat politisch deutlich mehr Relevanz, als sie die NPD je hatte. Dies gilt insbesondere in vielen ostdeutschen Bundesländern. In der Tat kann man deshalb aus dem Ausgang des NPD-Verbotsverfahrens nicht ableiten, dass die AfD im Falle eines Falles nicht verboten würde.

So ein Verbotsverfahren ist aber eine langwierige Angelegenheit. Zunächst einmal muss ausreichend Material gesammelt werden, damit wurde erst nach dem Abgang von Hans-Georg Maaßen als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz systematisch begonnen. Aber trotzdem sieht man bereits erste Zwischenergebnisse. Die komplette AfD ist mittlerweile -obwohl die Verfassungsschützer das nicht offiziell bestätigen dürfen- ein sogenannter "Prüffall", es werden öffentlich zugängliche Informationen gesammelt und ausgewertet. Der Flügel und die Junge Alternative sind darüber hinaus mittlerweile jeweils "Verdachtsfall". Dies bedeutet, dass die Verfassungsschützer bei der Beobachtung auch nachrichtendienstliche Maßnahmen wie Überwachung der Kommunikation, V-Leute, etc. einsetzen dürfen.

Obwohl den Verantwortlichen dort die systematische Beobachtung bekannt ist, radikalisiert sich die AfD weiter. Teilweise fühlt man sich wohl wegen des falsch verstandenen NPD-Urteils sicher, teils ist es den Akteuren vermutlich egal, und teilweise ist das sicherlich mittlerweile ein Prozess, der sich nicht wirklich steuern lässt, hier sind "Überzeugungstäter" am Werk. Aber trotz allem werden bis zu einem eventuellen Verbot noch einige Jahre vergehen.

Problematisch könnte eine AfD-Mitgliedschaft jedoch bereits jetzt für Personen im Staatsdienst werden. Wenn diese durch eigene Äußerungen und Handlungen signalisieren, dass sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, kann man sie bereits heute aus dem Dienst entfernen. Ein Beispiel ist der ehemalige Staatsanwalt Thomas Seitz. Ich frage mich zudem, wieso die Bundesländer Hessen und Sachsen in Sachen Björn Höcke und Jens Maier nicht bereits tätig geworden sind und den beiden die Rückkehr in das Lehr- bezw. Richteramt versperrt haben. In Zukunft könnte für Beamte und Angestellte schon die einfache Mitgliedschaft in Flügel, Junge Alternative oder AfD ausreichend für einen Rauswurf sein.


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