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Sohn eines NS-Verbrechers über AfD-Rhetorik: Da spricht ja mein Vater! (BVB)

Ulrich, Freitag, 13.09.2019, 21:24 (vor 1685 Tagen) @ markus

Das Verbot einer Partei ist ein demokratisches Mittel, um sie vor der Abschaffung durch antidemokratische Kräfte zu schützen. Das Kriterium ist nicht, ob sie gewählt wurde, oder nicht, sondern welche Ziele sie verfolgt.


Die Hürden sind allerdings sehr, sehr hoch. Ein Verbotsantrag macht nur dann Sinn, wenn dieser mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hat. Scheitert so ein Antrag, ist das im Umkehrschluss die Bestätigung dafür, dass die Partei demokratisch ist und man einfach nur andere zulässige Meinungen nicht akzeptieren wollte. Da die AfD nicht einmal vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist man von einem solchen Antrag sehr weit entfernt. Kritisch wird der sogenannte Flügel sein, der allerdings angeblich (laut Meuthen im Sommerinterview) kein offizieller Teil der AfD ist. Die Veranstaltung ist anscheinend ein eigenständiger Verein, nur die Mitglieder sind zum Teil deckungsgleich mit der AfD. Ohne diesen Verein gäbe es aber immer noch die AfD.
Da Höcke und Kalbitz (der ein wenig aussieht wie Dr. Mengele) die besten Wahlergebnisse einfahren, trauen sich moderatere Leute wie Meuthen, die auch alle ihre Pöstchen retten wollen, nicht, sich davon klar zu distanzieren.

Ein Verbotsverfahren muss sicherlich sehr sorgfältig vorbereitet werden. Aber falls das geschieht und sich die AfD in dem Tempo wie bisher weiter radikalisiert, dann sehe ich in ein paar Jahren sehr gute Chancen auf ein Parteiverbot.

Führende Politiker der AfD vertreten mittlerweile offen rechtsradikale Positionen, einige haben eine dediziert rechtsradikale Vergangenheit. Und auch unter Mitarbeitern von Partei und Fraktionen gibt es zahlreiche ausgewiesene Rechtsradikale. Hier ist in erster Linie der Verfassungsschutz gefragt, dies akribisch zu dokumentieren. Und der wäre vermutlich deutlich weiter, wenn nicht Hans-Georg Maaßen während seiner Amtszeit als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht seine schützende Hand über die AfD gehalten hätte.

Der ehemalige Staatsanwalt und aktuelle MdB Thomas Seitz beispielsweise ist mittlerweile vom zuständigen Dienstgericht für Richter- und Staatsanwälte aus dem Beamtenverhältnis katapultiert worden. Und er ist bei weitem der einzige, der eigentlich im Öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar wäre.

Und nicht zuletzt werden von AfD-Mitgliedern immer wieder Straftaten verübt. Die Spanne reicht von Beleidigung oder Bedrohung bis hin zum Verdacht, einen terroristischen Anschlag in der Ukraine begangen zu haben.

Was den Flügel angeht, so mag der keine offizielle Parteigliederung sein. Aber Akteure wie Kalbitz oder Höcke sind nicht nur AfD-Mitglieder, sie sind Mitglied der Parteiführung. Und wenn sie sich auf Veranstaltungen des Flügels äußern, dann tun sie das auch als AfDler.

Auch wenn es in Verbindung mit einem Verbotsverfahren sicherlich nicht relevant ist, so gehe ich übrigens auf, dass Andreas Kalbitz -der eine dedizierte Nazi-Vergangenheit hat- sich nach dem Vorbild von Heinrich Himmler stylt.


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