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Interesse für ein Gebiet aber nicht unbedingt (Fußball allgemein)

Nietzsche, Mittwoch, 02.01.2019, 21:33 (vor 1912 Tagen) @ Nolte

Können wir einfach normal und höflich miteinander reden und abwertende Bezeichnungen wie "Internet-Maskulinist" einfach lassen?
Ich denke, Du hast mich einfach falsch verstanden. Deshalb erkläre ich das nochmal.

Und es ist logisch zwingend, dass ein Quotengesetz zunächst einmal gegen Art.3 GG verstößt.


Nein, ist es nicht, denn genau dieser Artikel legitimiert staatliche Maßnahmen zur Beseitigung von Ungleichheit. Daher verstößt zunächst einmal überhaupt nichts, sondern im Gegenteil sind diese Maßnahmen zunächst einmal erlaubt, wenn entsprechender Bedarf besteht.

Ich versuche es mal mit einer Analogie. Nehmen wir Art.13 GG. Da steht:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Eine Hausdurchsuchung verstößt logisch gegen diesen Artikel. Man kann natürlich trotzdem Hausdurchsuchungen machen, wenn es dafür eine sehr gute Begründung gibt.

Steht dann auch in Absatz 2:
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Ganz genau so ist das mit einer gesetzlichen Quote. Dieses Gesetz bevorzugt oder benachteiligt Menschen, je nachdem, welches Geschlecht sie haben. Das verstößt gegen Art. 3 GG.
ABER: Es kann ja Situationen geben, in denen es sinnvoll ist, gegen diesen Grundsatz zu verstoßen. Dann muss man aber sehr gut begründen und belegen, dass das auch der Fall ist.

Und Trainingskiebitz führte das AGG an. $1 sagt:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Wenn man das als Begründung für eine Quote nehmen will, muss man belegen, dass eine Benachteiligung aus mind. einem der aufgezählten Gründe vorliegt.
Ich habe dann gesagt, dass die unterschiedlichen Prozente von Frauen bei Hochschlulabsolventen und Vorstandsmitgliedern nicht ausreichen, um daraus eine Benachteiligung herzuleiten.

Da gibt es durchaus ein paar Möglichkeiten sowas festzustellen. Ist nur die Frage, wen man überzeugen muss: ExpertInnen, die sich eingehend mit dem Thema beschäftigen, oder jeden einzelnen Internet-Maskulisten? ;)

Gibt es diese Nachweise? Wo? Woher wissen die Leute das? Ich bin ja gern bereit, eine Benachteiligung einzuräumen, wenn es dafür Belege gibt. Die Prozentzahlen wurde als einzige genannt und das ist eben dürftig.


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