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Interesse für ein Gebiet aber nicht unbedingt (Fußball allgemein)

Lutz09, Tor zum Sauerland, Mittwoch, 02.01.2019, 19:59 (vor 1941 Tagen) @ Nolte


Und es ist logisch zwingend, dass ein Quotengesetz zunächst einmal gegen Art.3 GG verstößt.


Nein, ist es nicht, denn genau dieser Artikel legitimiert staatliche Maßnahmen zur Beseitigung von Ungleichheit. Daher verstößt zunächst einmal überhaupt nichts, sondern im Gegenteil sind diese Maßnahmen zunächst einmal erlaubt, wenn entsprechender Bedarf besteht.

Wenn man das macht, muss man also einen wirklich triftigen Grund haben, wie es auch bei anderen gesetzlichen Einschränkungen von Grundrechten ist.

Und dann sind wir ja wieder bei der Frage, was denn dieser gute Grund ist und woher man das weiß? Die unterschiedlichen Prozentsätze halte ich für viel zu dünn.


Da gibt es durchaus ein paar Möglichkeiten sowas festzustellen. Ist nur die Frage, wen man überzeugen muss: ExpertInnen, die sich eingehend mit dem Thema beschäftigen, oder jeden einzelnen Internet-Maskulisten? ;)

Oder die Frauen selbst? ;)


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