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Interesse für ein Gebiet aber nicht unbedingt (Fußball allgemein)

Nietzsche, Mittwoch, 02.01.2019, 18:19 (vor 1934 Tagen) @ Trainingskiebitz

Über juristisches mit Laien zu diskutieren, ergibt - wie zu erwarten war - keinen Sinn. Schade!

Klär micht auf, wo ich falsch liege. Ganz ernsthaft. Ich werde meine Meinung sofort ändern, wenn Du mir erklärst, was ich da nicht richtig verstehe.

Meine These war ja lediglich, dass man zunächst mal feststellen müsste, dass tatsächlich eine Benachteiligung im Sinne von AGG §1 vorliegt.
Und allein die Tatsache, dass der Prozentsatz von Frauen in Vorstandsposten nicht gleich dem Prozentsatz von Frauen bei den Uni-Absolventen ist, ist eben kein Beleg für eine Benachteiligung.

Und es ist logisch zwingend, dass ein Quotengesetz zunächst einmal gegen Art.3 GG verstößt. Wenn man das macht, muss man also einen wirklich triftigen Grund haben, wie es auch bei anderen gesetzlichen Einschränkungen von Grundrechten ist.

Und dann sind wir ja wieder bei der Frage, was denn dieser gute Grund ist und woher man das weiß? Die unterschiedlichen Prozentsätze halte ich für viel zu dünn.


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