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Alexander Gauland gerade auf dem AfD-Bundesparteitag (Sonstiges)

Ulrich, Sonntag, 01.07.2018, 09:49 (vor 2120 Tagen) @ Kulibi77

Die Einreise beruht nur auf Dublin. Unser Grundgesetz schreibt sogar die zwingende Zurückweisung vor. Das ist ja der Konflikt im Endeffekt. Wir haben ein altes, auf Abschottung beruhendes Asylrecht und ein etwas offeneres EU-Recht parallel dazu.

Sollte damit die von Seehofer geplante Zurückweisung an der Grenze gemeint sein so ist dies nicht richtig. Artikel 16 GG sagt aus dass sich jemand der aus einem "Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist" keinen Anspruch auf Asyl haben. Es gibt im Grundgesetz aber keinen Passus der verbietet sie einreisen zu lassen.

Die EU-Gesetzgebung sieht vor dass diese Personen in das jeweils zuständige Land überführt werden. Dabei muss nicht abgewartet werden bis der Rechtsweg ausgeschöpft ist. "In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."


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