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Boni... (BVB)

Kulibi77, Montag, 14.08.2017, 19:15 (vor 3075 Tagen) @ Scrutinizer

Vom Club: Ja, stimmt.
Vom Klienten: Nein. :)

Nein. Der Berater darf nur am Handgeld und Grundgehalt partizipieren, wenn er einen Vermittlungsvertrag mit dem Spieler hat. Alles andere ist verboten.

Der Raiola-Trick wäre es nicht nur einen Vermittlungsvertrag mit dem Spieler zu haben, sondern auch mit den beiden Clubs. In der Praxis gibt es das, wobei diese Doppeltätigkeit aufgrund des daraus entstehenden Interessenkonflikts sowohl nach FIFA-Reglement als auch nach deutschen Recht illegal ist. Es wurde halt leider noch nie wirklich sanktioniert (außer im steurrechtlichen Bereich).


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