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_NICHT_ Traurig dass er sich jetzt rechtfertigen muss ... (Spieltage)

Kulibi77, Freitag, 30.06.2017, 11:59 (vor 2490 Tagen) @ Djerun

Wenn wir mal streng nach dem Strafrecht dran gehen und uns fragen ob diese Aussage eine Beleidigung war, dann ist der objektive Sinngehalt der Aussage zu bestimmen und nicht die Intention des Täters oder die Wahrnehmung des Opfers (wobei das ganze als Antragsdelikt durchaus eine Rolle spielt). Die übertriebene Schauspielerei eines Spieler als "den Affen machen" oder "affig" zu bezeichnen würde ich als grundrechtlich geschützte freie Meinungsäußerung ansehen und nicht als ehrabschneidende Äußerung.


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