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Habt ihr den Wecker gestellt?! (Spieltage)

nico36de, Ruhrgebiet, Mittwoch, 02.07.2025, 11:51 (vor 157 Tagen) @ MarcBVB

Nota bene: Ich teile Erfolgsaussichten grundsätzlich dann mit, wenn ich die für gering halte. schriftlich. Wer dann trotzdem möchte, der kann sich später nicht beschweren.

Es ging aber nicht um dich, sondern einen Kollegen.

Und der hat seine Pflichten in einem aus Sicht des BGH inakzeptablen Umfang vernachlässigt. Ich verstehe beim besten Willen nicht, dass es eine Fehlentscheidung darstellen soll, wenn der BGH meint, ein solcher Anwalt müsse für seine Fehl- (bzw. Nicht-)leistung haften.


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