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Nur eine Grundsatzfrage (BVB)

NeusserJens, Dort wo die Erft den Rhein begrüßt, Donnerstag, 29.05.2025, 20:05 (vor 257 Tagen) @ stfn84

Ich finde durchaus legitim, dass zur Wahrung von Rechten auch Pflichten gehören. Niemand würde einem Mitglied, das seinen Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt hat, trotzdem Stimmrecht bei der JHV gewähren. Dementsprechend finde ich es - Stand heute - absolut in Ordnung, dass man zur Stimmabgabe persönlich erscheinen muss. Das heißt nicht, dass ich es aus verschiedenen Gründen nicht anders machen würde.


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