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Nur eine Grundsatzfrage (BVB)

NeusserJens, Dort wo die Erft den Rhein begrüßt, Mittwoch, 28.05.2025, 10:05 (vor 258 Tagen) @ Phil

Das Stimmrecht kann übertragen werden, dafür ist jedoch ja eine Bekanntgabe dessen notwendig. Wer dann am Ende wirklich abstimmt, ist aber natürlich online kaum zu prüfen. Diese Fragen waren ja soweit ich das erinnere auch Bestandteil größerer juristischer Prüfungen, inwiefern das online überhaupt so zulässig ist. Ist es aber offenbar, weil es eben reihenweise gemacht wird.

Ich wollte auch gar nicht hart gegen eine hybride Jahreshauptversammlung plädieren, ich wollte nur aufzeigen, dass der Vergleich zu Aktionärsversammlungen an manchen Stellen hinkt, weil z.B. eben nicht der Besitz eines (oder gar mehrerer) Wertpapiere ausschlaggebend ist, sondern die Mitgliedschaft der natürlichen Person. Dass es auch dafür Mittel und Wege gibt: klar. Für Externe mit einer sehr weiten Anreise oder Menschen mit anderen Einschränkungen der Mobilität wäre das auf jeden Fall eine bessere Partizipationsmöglichkeit.

Allerdings glaube ich auch, dass eine hybride Möglichkeit die Teilnehmeranzahl nicht so massiv erhöhen würde. Ich finde Giogs Vergleich mit dem Heimspiel dahingehend schon recht treffend: Wenn an einem Tag 80.000 Leute zu einem Spiel kommen und am nächsten Tag keine 1.000 Leute zur JHV, dann scheint es den meisten Leuten einfach gar nicht so wichtig zu sein, am Vereinsleben teilzunehmen oder Entscheidungen mitzugestalten.


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