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Nur eine Grundsatzfrage (BVB)

Phil, Mittwoch, 28.05.2025, 09:46 (vor 258 Tagen) @ NeusserJens

Das Stimmrecht kann übertragen werden, dafür ist jedoch ja eine Bekanntgabe dessen notwendig. Wer dann am Ende wirklich abstimmt, ist aber natürlich online kaum zu prüfen. Diese Fragen waren ja soweit ich das erinnere auch Bestandteil größerer juristischer Prüfungen, inwiefern das online überhaupt so zulässig ist. Ist es aber offenbar, weil es eben reihenweise gemacht wird.

Ebenso, wie du zwar an Eidesstatt (meine ich) bei der Briefwahl versichern musst, dass du das Kreuz gemacht hast, aber am Ende weiß kein Menschn, ob das wirklich auch so war. Gibt da ja auch immer wieder Fälle, wo dann doch herauskam (Stichwort Altenheime), dass da andere das Wahlrecht von Personen wahrgenommen haben.

Ich sehe nun nicht, wieso bei einer halbwegs banalen Sache wie so einer Mitgliederversammlung eines eV irgendwie massenhaft Menschen ihre z.B. Onlinemöglihckeit hergeben würden, damit irgendwer ihr Stimmrecht ausübt.

MFG
Phil


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