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So funktioniert Demokratie (Politik)

EloKa, Dienstag, 21.01.2025, 10:46 (vor 329 Tagen) @ MarcBVB

Kenn ich nicht so. Es wird die Wahlbenachrichtigung verlangt. Fehlt diese, kann man sich per Ausweis oder Führerschein legitimieren.


Es ist ausdrücklich so vorgeschrieben. Die Wahlbenachrichtigung alleine genügt nicht.

Nö, das ist komplett falsch. Du bist doch bestimmt als Wahlhelfer engagiert, oder nicht? Dann solltest du das auch definitiv wissen.

Falls du Wahlhelfer bist dann schau doch einfach mal in den BTW 2025 Wahltrainer vom Kohlahmmer Verlag. Bei der Erklärung der Aufgaben des Wahlvorstandes (nach §53 BWO) auf Seite 12 heißt es:
"Wenn der Wähler an den Wahltisch kommt, lassen Sie sich die Wahlbenachrichtigung oder den Wahlschein vorlegen. Verlangen Sie in Zweifelsfällen den Personalausweis oder den Reisepass."

Oder einfach mal schauen was Bundeswahlleiterin zur Ausweispflicht sagt:
"Bei der Stimmabgabe bei Bundestags- und Europawahlen verlangt der Gesetzgeber nicht grundsätzlich, dass der Wähler ein Ausweispapier vorzulegen hat. Im Regelfall genügt die Vorlage der Wahlbenachrichtigung."


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