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Innenminister Maier für ein Verbotsverfahren gegen die AfD (Politik)

Ulrich, Freitag, 27.09.2024, 10:15 (vor 448 Tagen) @ Weeman

Da wurde ja mal irgendeine türkische(?) Partei oder so als Beispiel genannt und die Grenze war dann irgendwas mit 20% wenn ich mich richtig erinnere.

Eventuell wäre es in diesem Fall durchaus sinnvoll, noch einmal einen genauen Blick auf das Urteil und seine Begründung zu werfen. Ich würde so eine starre Grenze für ungewöhnlich halten. Ggf. war das der Wahlerfolg ja nur einer einer ganzen Reihe von Aspekten und die 20 Prozent dienten als grober Anhaltspunkt?

Die NPD jedenfalls war zum Zeitpunkt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts politisch bedeutungslos. Im Bund spielte sie keinerlei Rolle, war extrem weit vom Sprung in den Bundestag entfernt. Und in ihren Hochburgen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatte sie deutlich verloren.


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