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Bitte! Nur der Sofortvollzug ist aufgehoben worden (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 14.08.2024, 17:25 (vor 547 Tagen) @ spielbeobachtung

Liebe Mit-Foristen,

zur Einordnung:

Es ist eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz ergangen. Da findet nur eine einzige Abwägung statt:

Vollzugsinteresse vs Suspensivinteresse. Das versteht aber idR bei unseren Medien niemand, weil da schlichtweg fast nur noch juristische Analphabeten tätig sind.

Das BVerwG hat heute nur entschieden, dass das Suspensivinteresse überwiegt, weil die Entscheidung offen ist. Damit ist kein Präjudiz für irgendwas gegeben.

Oder einfacher erklärt: Die Nachteile für Compact durch das sofortige Verbot überwiegen das Interesse des Staates am sofortigen Vollzug. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf Compact daher erscheinen. Mehr nicht.


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