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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

DomJay, Köln, Donnerstag, 25.04.2024, 18:22 (vor 648 Tagen) @ Fred789
bearbeitet von DomJay, Donnerstag, 25.04.2024, 18:32

Rein vom Ablauf spricht dies für DAZN, denn sollten die Bedingungen nicht erfüllt gewesen sein, hätte die DFL ein Mitbieten von DAZN nicht zulassen dürfen.

Geht, das Angebot liegt ja erst später vor. Bei der Bewertung der Angebote kannst du ungeeignete Bieter sehr wohl ausschließen wenn sie ihre Unterlagen nicht, unvollständig oder sachlich unzureichend vorlegen.

Oder meinst du, DAZN wurde zugelassen und es galt nur noch den Zuschlag gemäß Bedingungen exklusive Bürgschaft?

Dann wäre DAZN ja tatsächlich der Schaden entstanden.


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