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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 16:39 (vor 648 Tagen) @ jniklast

Naja das ist ja der Streitpunkt. Wenn DAZN das nicht erfüllt hat, dann ist natürlich die DFL im Recht. Aber es geht ja darum, ob die DFL nicht sowieso machen darf, was sie will. Und das dürfte eben eher nicht der Fall sein, wenn man vorher eine Ausschreibung mit Bedingungen macht. Dann muss man sich da auch selber dran halten.

Genau das ist der Punkt. Wenn die DFL gemeint hätte, sie sei frei in ihrer Entscheidung, egal was DAZN geboten hätte und ob DAZN die mit der Ausschreibung verknüpften Bedingungen erfüllt hätte oder nicht, dann wäre das ein ganz anderer Sachverhalt. Statt dessen zieht sich die DFL auf den Standpunkt zurück, dass DAZN eine wesentliche Bedingung, nämlich die Erbringung einer Bürgschaft durch eine vom Konzern unabhängige Bank, nicht rechtzeitig erfüllt hat.


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