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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

DomJay, Köln, Donnerstag, 25.04.2024, 14:42 (vor 649 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von DomJay, Donnerstag, 25.04.2024, 14:50

Ja. Aber ergibt sich aus diesem Passus, den die DFL gegeben hat, auch ein Rechtsanspruch für DAZN? Das ist doch keine öffentliche Ausschreibung eines Amtes mit klaren gesetzlichen Vorgaben.

Das meinte ich ja mit der feinen, englischen Art. Die wäre es sicherlich nicht, wenn man sagen würde: Ja, ihr habt zwar die Rahmenbedingungen erfüllt, aber trotzdem sehen wir davon ab, an euch zu verkaufen. Es gibt ja eigentlich gar kein Vertragsverhältnis, nur eine Anbahnung. Mir ist bis jetzt nicht bekannt, dass selbst in dieser vorvertraglichen Anbahnung für den Verkäufer rechtliche Pflichten entstehen.


Ich würde vermuten es geht nicht um einen Zuschlag. Denn Vertragsfreiheit ist solange gegeben, bis ein solcher besteht. Ohne Unterschrift kein Vertrag und so wie es sich abbildet ist DAZN jetzt wirklich raus.


Es ist ein Irrglaube, dass man Verträge nur schriftlich durch beidseitige Vertragsunterschrift abschließen kann.


Aber: Schadensersatz könnte am Ende dennoch ein Thema sein.

Es ist ein Irrglaube als nicht Jurist das Vertragswesen zu verstehen und selbst da käme wahrscheinlich ein kommt darauf an. Daher bin ich hier der Schuster und bleibe bei meinen nicht juristischen Leisten. ;)

Aber vielleicht bin ich ja auch nicht informiert genug also Frage:

Was will DAZN von wem woraus?


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