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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 11:00 (vor 648 Tagen) @ Eisen

So wie ich das verstanden habe, gab es wohl in der Aktionsregel den Passus, das ein Bieter den Zuschlag erhält, wenn er im Paket 20 % mehr bietet als der nächsthöhere. Allerdings hat DAZN ja die dafür notwendige Bürgschaft nicht rechtzeitig vorgelegt.

In dem Artikel steht, dass DAZN sowohl vom Kartellamt als auch vom Schiedsgericht wenig zu erwarten hat. Mit der DFL ist man jetzt sowieso auf Kriegsfuß, eine Klage würde nichts verbessern.

Düstere Aussichten für den Saftladen...

Dass DAZN am kürzeren Hebel sitzt, ist der allgemeine Tenor. Aber es kommt hier sicherlich auf die Details der Ausschreibungsunterlagen an, die angeblich hunderte von Seiten umfassen. Zunächst wohl DAZN und jetzt auch die DFL füttern die Medien mit Informationen, die jeweils den eigenen Standpunkt stärken sollen. Anscheinend ist ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart. Und dazu dürfte es vermutlich demnächst kommen.


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