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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

Ballschieber007, Dortmund, Donnerstag, 25.04.2024, 11:19 (vor 648 Tagen) @ PePopp

Ich würde sagen, grundsätzlich ja. Solche Verfahren sind ja auch auf anderen Gebieten üblich. Aber auch auf anderen Gebieten ziehen Unterlegene regelmäßig vor Gericht. In Berlin beispielsweise neue S- und U-Bahn-Züge regelmäßig ausgeschrieben. Und es gibt einen Anbieter, der verliert regelmäßig. Genau so regelmäßig zieht er aber vor die Vergabekammern, und hält die Neubeschaffung für viele Jahre auf.


Bei öffentlichen Auftraggebern gibt es aber grundsätzlich auch eine Ausschreibungspflicht (jedenfalls ab gewissen Beträgen), bei der gewisse Vorgaben eingehalten werden müssen.
Privatwirtschaftliches Unternehmen sind da in der Regel deutlich freier, was die Vergabe von Aufträgen angeht.

Wir müssen uns tagtäglich durch den Wahnsinn öffentlicher Ausschreibungen kämpfen. Es ist viel zu lesen, viel zu beachten, aber Ausschreibungsunterlagen sind in der Regel immer korrekt.

Wir haben dann die Möglichkeit, unser Angebot abzugeben. Zusammen mit dem Angebot müssen wir jedoch zusätzliche Unterlagen wie z. B. eine Eigenerklärung, etc. einreichen. Wird auch nur ein Dokument vergessen, werden wir für die Auftragsvergabe nicht berücksichtigt. Hinweise o. ä. erfolgen nicht, da wir als Unternehmen zu 100% für die Vollständigkeit verantwortlich sind.

Für DAZN heißt das für mich in diesem Fall einfach; Pech gehabt!


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