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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

DomJay, Köln, Donnerstag, 25.04.2024, 16:43 (vor 648 Tagen) @ jniklast

Also da gibt es meine ich schon einige Urteile, dass eine Auktion bindend ist und z.B. bei Abbruch Schadenersatz an den Meistbietenden fällig ist. Das geht also eindeutig über AGB Verletzungen hinaus. Genauso wird es dann auch bei so einer Ausschreibung nicht einfach möglich sein im Nachhinein die eigenen Bedingungen zu ignorieren. Ich mein wozu dann überhaupt irgendwelche Klauseln reinschreiben, wenn die irrelevant wären?

Aber hier schreibst du es doch selbst. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe der Ware, sondern nur auf Schadenersatz. Analog gibt’s keinen Anspruch auf Vertrag für DAZN, sondern nur Anspruch auf möglichen Schadenersatz.


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